Kennen Sie das Ruskinsche Preisgesetz?
Kennen Sie das Ruskinsche Preisgesetz? „Es gibt kaum etwas auf der Welt, was nicht irgendjemand ein wenig schlechter machen kann und etwas billiger verkaufen könnte, und die Menschen, die sich nur am Preis orientieren, werden die gerechte Beute solcher Machenschaften.
Es ist unklug, zu viel zu bezahlen, aber es ist noch schlechter, zu wenig zu bezahlen. Wenn Sie zu viel bezahlen, verlieren Sie etwas Geld, das ist alles. Wenn Sie dagegen zu wenig bezahlen, verlieren Sie manchmal alles, da der gekaufte Gegenstand - die Leistung - die ihm zugedachte Aufgabe nicht erfüllen kann.
Das Gesetz der Wirtschaft verbietet es, für wenig Geld viel Wert zu erhalten. Nehmen Sie das niedrigste Angebot an, müssen Sie für das Risiko, das Sie eingehen, etwas hinzurechnen. Und wenn Sie das tun, dann haben Sie auch genug Geld, um für etwas Besseres zu bezahlen.“
(John Ruskin)
Honorar
Wir Steuerberater und Rechtsanwälte leisten einen wichtigen Beitrag zu Ihrem persönlichen wirtschaftlichen Erfolg. Dieser Beitrag muss angemessen vergütet werden, denn dass diesen Beitrag nicht jeder leisten kann, zeigen z.B. die hohen Zahlen derjenigen, die alljährlich an der Steuerberaterprüfung scheitern.
Grundsätzlich regeln die Gebührenverordnungen die Gebührenfrage und berücksichtigen dabei Bedeutung, Umfang und Schwierigkeit der Angelegenheit.
Die Steuerberatergebührenverordnung z.B. lässt uns Steuerberatern immer erheblichen Spielraum bei der Rechnungsstellung.
Ist es Ihnen schon passiert, dass Ihnen ein Kollege im Vorfeld z.B. gesagt hat, „der Jahresabschluss Ihrer Gesellschaft wird zwischen 4.000 und 5.000 € kosten?“
Sie erwarten eine Honorarnote über 4.000 €, der Kollege hat Ihnen aber eine über 5.000 € gestellt.
Schlimmer noch, wenn Sie im Vorhinein überhaupt nicht wissen, wie hoch das Honorar sein wird. Unzufriedenheit ist die Folge.
Wir aber wollen zufriedene Kunden, und deshalb keine unliebsamen Überraschungen bei der Honorarfrage.
Wir vereinbaren mit Ihnen - wo immer möglich - Pauschalen, und das nicht im Nachhinein, sondern im Vorhinein. Lediglich wie z.B. bei komplexen Gestaltungsberatungen ist die Bestimmung einer Pauschale in der Regel nicht möglich, hier arbeiten wir nach Zeit. Gerne vereinbaren wir aber ein Budget, um Ihnen eine Kostenkontrolle zu ermöglichen. Es bleibt also in jedem Fall Ihnen überlassen, ob Sie den Auftrag erteilen oder nicht. Und wenn Sie Ihn erteilen, dann kennen Sie die Honorarnote bereits im Voraus.
Um Ihnen Sicherheit zu geben, schreiben wir im Vorhinein für Sie nieder, was von uns zu tun ist, und was wir dafür erhalten.
Wir sind unseren Preis wert!
